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Fördermöglichkeiten beim Passivhaus – Der Staat hilft mit

Wer sich für den Bau eines Hauses entscheidet steht als erstes vor der Frage der Bauart. Viele entschließen sich heute für ein Passivhaus, da es dem Bauherrn und den Bewohnern viele Vorteile bringt. Das Passivhaus gilt durch die Richtlinien zum Energiesparen als förderungswürdig, und der Bauherr kann einige Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen. Förderungen können sowohl für Neubauten als auch für Sanierungen von Altbauten beantragt werden. Als Grundvoraussetzung für die Beantragung einer Förderung muss erst einmal eine Zertifizierung über die Erfüllung der Standards für Passivhäuser dargelegt werden. Diese Zertifizierung wird durch spezielle Firmen im Auftrag des Staates durchführt. Die weiteren Auflagen sind je nach Förderer unterschiedlich, und können dort erfragt werden.

Fördermöglichkeiten:

Der Bauherr kann sich zum Einen einen günstigen Kredit durch eine staatliche Förderbank beschaffen. Dort besteht ein spezielles Programm mit dem Namen “Ökologisch Bauen”, welches speziell für Passivhäuser eingerichtet wurde. Dadurch kann man einen Kredit in Höhe von 50.000 € pro Wohneinheit bekommen. Darüber hinaus gibt es noch das Wohnungsbauprogramm. Über diese Förderung kann der Bauherr einen weiteren Kredit von 30 % der Gesamtbaukosten beantragen.

Des weiteren bieten verschiedene andere Banken z. B. Kredite für die Nutzung regenerativer Energien an. Gefördert werden auch der Einbau einer Solaranlage, einer Pelletheizung oder eines Gas-Brennwertkessels und vieles mehr.

Interessenten finden in Ämtern Rat und Tat, und können sich im Internet umfassende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen dafür einholen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, und oftmals sollten alle Varianten durchgerechnet werden, um die richtige Förderung in Anspruch nehmen zu können.


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