Zusatzversicherung: Eigenanteil beim Zahnersatz reduzieren
Zahnersatz ist kostspielig. Die gesetzliche Krankenversicherung gewährt zwar einen Zuschuss zu den Kosten des Zahnersatzes, jedoch muss ein nicht unerheblicher Teil vom Patienten selbst aufgebracht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Eigenanteil durch eine Zusatzversicherung Zahnersatz zu reduzieren.
Für diese Zusatzversicherung ist ein Beitrag zu zahlen, der zumeist weniger als 10 Euro im Monat beträgt; der Eigenanteil des Patienten reduziert sich dann auf bis zu 20 %. Eine Gesundheitsprüfung erfolgt bei den meisten Versicherungen nicht; stattdessen wird entweder eine Wartezeit vereinbart oder der Erstattungsbetrag für die ersten drei Jahre wird gedeckelt. Eine Zusatzversicherung Zahnersatz ist sinnvoll, da sie die bei Zahnersatz entstehenden Kosten spürbar reduziert.
Zusatzversicherungen für Zahnersatz werden auch durch gesetzliche Krankenkassen vermittelt. Diese treten dabei nicht als Versicherung für die Zusatzpolice, sondern als deren Vermittler auf. Im allgemeinen besteht der Vorteil für den Kunden in einer Beitragsersparnis. Diese geht jedoch verloren, wenn die Krankenkasse gewechselt wird.
Geachtet werden muss bei Abschluss des Versicherungsvertrages für die Zusatzversicherung Zahnersatz auf die Formulierung der Ausschlussklausel. Die Klausel, dass bereits festgestellter, aber noch nicht realisierter Bedarf nicht erstattet wird, ist unvermeidbar. Einige Gesellschaften schließen jedoch alle Zähne aus, bei denen bereits ein Zahnersatz besteht. Dies ist für den Versicherungsnehmer nicht sinnvoll, denn ein Defekt bei bereits bestehendem Zahnersatz ist ein häufiges Ereignis, so dass ein Interesse daran besteht, in diesem Falle eine finanzielle Unterstützung durch die Zusatzversicherung zu erhalten.
Wer über eine Zusatzversicherung für den Zahnersatz verfügt, sollte dennoch die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen nutzen; denn der Erstattungsbetrag wird üblicherweise so berechnet, als ob die gesetzliche Krankenversicherung den ihr höchstmöglichen Betrag bezahlt hat. (nf)